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Recht & Alltag · 18 Minuten Lesezeit · Aktualisiert 13. Oktober 2026

Ist ADHS eine Behinderung? GdB, Ausweis und Rechte

Nicht automatisch. Eine ADHS-Diagnose allein macht dich rechtlich noch nicht zu einem Menschen mit Behinderung. Entscheidend ist, wie stark ADHS dich in Schule, Arbeit oder Alltag einschränkt – und zwar voraussichtlich länger als sechs Monate. Ist das so, kann das Amt einen Grad der Behinderung (GdB) feststellen. Für ADHS sind Werte von 10 bis 100 vorgesehen, bei Erwachsenen ab 25 Jahren in der Regel höchstens 50.

Kurz beantwortet

  • Rechtlich: ADHS kann eine Behinderung sein, wenn sie deine Teilhabe dauerhaft einschränkt (§ 2 SGB IX). Die Diagnose allein reicht nicht.
  • GdB: Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten gibt es keinen. Sonst je nach Auswirkung 10–20, 30–40, 50–70 oder 80–100; ab 25 Jahren regelhaft höchstens 50.
  • Was es bringt: ab GdB 20 einen Steuer-Pauschbetrag, ab 30 die mögliche Gleichstellung mit Kündigungsschutz, ab 50 die Schwerbehinderung mit Zusatzurlaub.
  • Keine geistige Behinderung: ADHS zählt zu den psychischen Störungen, nicht zur Intelligenzminderung.

Diesen Ratgeber haben Menschen mit ADHS geschrieben. Wir sind keine Kanzlei, und das hier ist keine Rechtsberatung. Jede Regel auf dieser Seite haben wir am 13. Oktober 2026 im Gesetzestext nachgelesen. Du erfährst, was das Gesetz unter Behinderung versteht, wie das Amt ADHS bewertet, was welcher GdB bringt und welche Hilfen es gibt. Wie du den Antrag Schritt für Schritt stellst, steht im Ratgeber ADHS-Nachteilsausgleich.

1. Ist ADHS eine Behinderung? Was das Gesetz sagt

Was eine Behinderung ist, regelt in Deutschland § 2 des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX). Sinngemäß steht dort: Menschen mit Behinderungen haben eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung. Diese hindert sie im Zusammenspiel mit Barrieren mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate daran, gleichberechtigt am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Eine Beeinträchtigung liegt vor, wenn der Gesundheitszustand von dem abweicht, was in deinem Alter typisch ist.

Für ADHS folgen daraus drei Dinge:

Dieses Verständnis kommt aus der UN-Behindertenrechtskonvention, die in Deutschland seit 2009 gilt. Die Versorgungsmedizin-Verordnung, nach der das Amt den GdB bemisst, beruft sich ausdrücklich darauf: Eine Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen einer Beeinträchtigung und Barrieren.

Behinderung im Sinne des Gesetzes – und anerkannte Behinderung

Wichtig ist noch eine Unterscheidung. Du kannst nach § 2 SGB IX behindert sein, ohne dass das irgendwo festgehalten ist. Offiziell wird es erst, wenn die zuständige Behörde auf deinen Antrag einen GdB feststellt (§ 152 SGB IX). Viele besondere Rechte, etwa der Zusatzurlaub, hängen an dieser Feststellung. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) dagegen schützt vor Benachteiligung „wegen einer Behinderung“. Einen festgestellten GdB nennt es dafür nicht als Voraussetzung. Mehr dazu in Abschnitt 8.

2. Krankheit, Störung oder Behinderung – und ist sie „geistig“?

Viele suchen nach „Ist ADHS eine Krankheit oder Behinderung?“. Die ehrliche Antwort: Das sind zwei Ebenen, die oft durcheinandergeraten.

Medizinisch ist ADHS eine Diagnose. Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut:innen kodieren sie in Deutschland nach der ICD-10-GM, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) herausgibt. ADHS steht dort im Kapitel „Psychische und Verhaltensstörungen“, im Block „Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend“. Die häufigsten Codes sind F90.0 (einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung) und F98.80 (Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität, oft „ADS“ genannt). Ob man das „Krankheit“ nennen sollte, ist umstritten. Darum geht es im Ratgeber Was ist ADHS?.

Rechtlich geht es nicht um das Etikett, sondern um die Folgen (Abschnitt 1). Dieselbe Diagnose kann bei einer Person zu einer Behinderung führen und bei einer anderen nicht.

Ist ADHS eine geistige Behinderung?

Nein. Mit „geistiger Behinderung“ ist im deutschen Sprachgebrauch eine Intelligenzminderung gemeint. Die ICD-10-GM führt sie im eigenen Block F70–F79 („Intelligenzstörung“) und beschreibt sie als verzögerte oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeiten. ADHS ist etwas anderes. Die ICD-10-GM beschreibt die hyperkinetischen Störungen unter anderem mit wenig Ausdauer bei Aufgaben, die Denkarbeit verlangen, häufigem Wechseln zwischen Tätigkeiten und schlecht regulierter Aktivität. Auch die Versorgungsmedizin-Verordnung trennt beides: Die geistige Leistungsfähigkeit bewertet sie in Teil B Nr. 3.4, ADHS in Nr. 3.5.2. Beides kann gleichzeitig vorkommen, dann wird beides bewertet.

Ist ADHS eine seelische Behinderung?

§ 2 SGB IX kennt vier Arten von Beeinträchtigung: körperlich, seelisch, geistig und Sinne. Diagnosen nennt das Gesetz nicht. Weil ADHS zu den psychischen Störungen gehört, ordnen wir sie der seelischen Beeinträchtigung zu. Für Kinder und Jugendliche benutzt das Jugendhilferecht genau dieses Wort: § 35a SGB VIII regelt Eingliederungshilfe bei (drohender) seelischer Behinderung. Mehr dazu in Abschnitt 4.

3. Wie viel GdB bei ADHS? Die Tabelle

Wie hoch der GdB ist, bemisst das Amt nach den „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Das ist die Anlage zur Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), zuletzt geändert durch eine Verordnung vom 29. September 2025. Für ADHS gibt es dort einen eigenen Eintrag: Teil B Nr. 3.5.2, „Hyperkinetische Störungen und Aufmerksamkeitsstörungen ohne Hyperaktivität“.

„Wie viel Prozent?“ – ein verbreiteter Irrtum

Viele fragen, wie viel Prozent Behinderung man mit ADHS bekommt. Der GdB ist aber keine Prozentzahl. Die Verordnung stuft ihn in Zehnergraden von 10 bis 100 ab. Festgestellt wird er erst ab 20 (§ 152 Abs. 1 SGB IX). „50 Prozent“ meint im Alltag also GdB 50.

Die Werte für ADHS

Der erste Satz des Eintrags ist der wichtigste: „Ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten liegt keine Teilhabebeeinträchtigung vor.“ Wer mit ADHS gut durch Schule, Arbeit und Alltag kommt, bekommt also keinen GdB. Gibt es soziale Anpassungsschwierigkeiten, sieht die Verordnung diese Spannen vor:

Auswirkung laut VersMedVGdBIn einfachen Worten
Keine sozialen Anpassungsschwierigkeitenkein GdBADHS ist da, schränkt die Teilhabe aber nicht ein.
Anpassungsschwierigkeiten ohne Auswirkung auf die Integrationsfähigkeit10–20Es gibt Probleme, du kommst aber ohne besondere Hilfe zurecht.
Auswirkungen in mehreren Lebensbereichen oder mehr Aufsicht als altersüblich30–40Kita, Schule, Arbeit, öffentliches Leben oder Haushalt klappen nicht ohne Unterstützung.
Integration nur mit umfassender Unterstützung oder Aufsicht50–70Teilhabe gelingt nur mit viel Hilfe von außen.
Integration auch mit umfassender Unterstützung nicht möglich80–100Selbst mit viel Hilfe gelingt Teilhabe nicht.

Dazu kommt ein Satz, der vor allem Erwachsene betrifft: „Ab dem Alter von 25 Jahren beträgt der GdS regelhaft nicht mehr als 50.“ GdS ist hier gleichbedeutend mit GdB; die Verordnung nutzt in noch nicht überarbeiteten Teilen die ältere Abkürzung.

Was „soziale Anpassungsschwierigkeiten“ heißt

Die Verordnung erklärt den Begriff direkt beim Eintrag davor, für Autismus (Nr. 3.5.1). Danach liegen sie vor allem vor, wenn jemand in einem Lebensbereich nicht ohne besondere Förderung oder Unterstützung zurechtkommt, zum Beispiel ohne Eingliederungshilfe. Oder wenn jemand mehr Aufsicht braucht, als in seinem Alter üblich ist. Als Lebensbereiche nennt sie Regel-Kindergarten, Regelschule, allgemeinen Arbeitsmarkt, öffentliches Leben und häusliches Leben.

Vier Regeln, die oft übersehen werden

ADHS und Depression: wie das Amt rechnet

Bei ADHS kommt häufig noch eine Depression oder Angststörung dazu. Für solche Störungen nennt die Verordnung in Teil B Nr. 3.7 diese Anhaltswerte: leichtere psychische Störungen 0–20; stärker behindernde Störungen mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, etwa ausgeprägtere depressive Störungen, 30–40. Wie hoch der Gesamt-GdB dann wird, lässt sich nicht vorher ausrechnen. Wenn dich das Thema betrifft, lies auch ADHS und Depression.

Eine Statistik, wie oft das Amt bei ADHS welchen GdB vergibt, haben wir nicht gefunden. Wenn dir jemand sagt, mit ADHS bekomme man „meist“ einen bestimmten Wert, frag nach der Quelle.

4. GdB bei Kindern und Jugendlichen mit ADHS

Für Kinder gilt dieselbe Tabelle. Die Lebensbereiche heißen hier vor allem Kita und Schule. Entscheidend ist: Schafft das Kind den Regel-Kindergarten oder die Regelschule ohne besondere Unterstützung? Braucht es mehr Aufsicht, als in seinem Alter üblich ist? Eine feste Zahl „für ADHS bei Kindern“ gibt es nicht. Die Verordnung sagt sogar ausdrücklich, dass der GdB nicht pauschal nach dem Alter festgesetzt werden kann. Und eine Behinderung liegt erst ab dem Zeitpunkt vor, ab dem die Teilhabe tatsächlich eingeschränkt ist.

Was „umfassende Unterstützung“ bedeuten kann, erklärt die Verordnung wieder beim Autismus-Eintrag: zum Beispiel einen Integrationshelfer als Eingliederungshilfe. Beim Autismus gehört das zur Stufe 50–70. Für ADHS beschreibt die Verordnung dieselbe Stufe ähnlich: Teilhabe „nicht ohne umfassende Unterstützung oder umfassende Beaufsichtigung“. Wie ein konkretes Kind eingestuft wird, entscheidet das Amt.

Merkzeichen H bis zum 18. Geburtstag

Bei Kindern und Jugendlichen kann zusätzlich das Merkzeichen H („hilflos“) in Frage kommen. Die Verordnung nennt dafür in Teil A Nr. 5 d) bb) unter anderem „gleich schwere, im Kindesalter beginnende Verhaltens- und emotionale Störungen mit lang andauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten“. ADHS ist dort nicht namentlich genannt. Ob ein Kind diese Schwelle erreicht, ist eine Einzelfallentscheidung.

Was Eltern außerdem wissen sollten

5. GdB bei Erwachsenen mit ADHS

Bei Erwachsenen schaut das Amt auf dieselben Stufen, nur andere Lebensbereiche: den allgemeinen Arbeitsmarkt, das öffentliche Leben und das häusliche Leben. Ab 25 Jahren liegt der Wert für ADHS allein laut Verordnung in der Regel bei höchstens 50. „In der Regel“ heißt: Ausnahmen sind möglich, müssen aber begründet werden.

Drei Punkte, die für Erwachsene oft wichtig sind:

Ohne Diagnose kein GdB

Weil die ICD-Kriterien erfüllt sein müssen, brauchst du eine gesicherte Diagnose. Bei Erwachsenen soll die Abklärung laut der bisherigen S3-Leitlinie ADHS (Stand 2017, eine Neufassung ist in Arbeit) eine Fachärztin oder ein Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie oder psychosomatische Medizin machen, oder eine ärztliche oder Psychologische Psychotherapeutin bzw. ein entsprechender Psychotherapeut. Wie der Weg dorthin aussieht, steht unter ADHS bei Erwachsenen und Späte ADHS-Diagnose.

Für den Antrag selbst hilft eine Beschreibung, wie sich ADHS bei dir auswirkt – nicht nur die Diagnose. Das Amt bewertet keine Etiketten, sondern Folgen: wo du Unterstützung brauchst, was ohne Hilfe nicht klappt, wie lange das schon so ist.

6. Was bringt welcher GdB?

Viele Rechte haben unterschiedliche Schwellen. Die Übersicht zeigt, was nach Gesetz ab welchem Wert gilt:

GdBWas giltGrundlage
unter 20Das Amt trifft keine Feststellung.§ 152 Abs. 1 SGB IX
20, 30, 40Behinderten-Pauschbetrag in der Steuererklärung: 384 €, 620 € oder 860 € im Jahr.§ 33b EStG
30 oder 40 + GleichstellungAuf Antrag bei der Agentur für Arbeit, wenn du ohne Gleichstellung keinen geeigneten Arbeitsplatz bekommst oder behältst. Dann gelten die Schutzrechte schwerbehinderter Menschen, etwa der besondere Kündigungsschutz – aber kein Zusatzurlaub und keine Freifahrt im Nahverkehr.§ 2 Abs. 3, § 151 SGB IX
ab 50Schwerbehinderung. Ausweis auf Antrag; fünf Arbeitstage Zusatzurlaub bei einer Fünf-Tage-Woche; auf Wunsch keine Mehrarbeit; besonderer Kündigungsschutz; Pauschbetrag ab 1 140 €; später ggf. Altersrente für schwerbehinderte Menschen.§ 2 Abs. 2, §§ 152, 207, 208, 168 SGB IX; § 33b EStG; § 37 SGB VI
MerkzeichenZusätzliche Feststellungen, etwa G, H oder B. Freifahrt im Nahverkehr gibt es nur für Schwerbehinderte, die in ihrer Bewegungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt, hilflos oder gehörlos sind – und nur mit Wertmarke, die in der Regel Geld kostet.§ 152 Abs. 4 SGB IX; § 228 SGB IX; SchwbAwV

Die Details, die im Alltag zählen

Wie man solche Rechte im Job konkret einfordert und welche Anpassungen bei ADHS üblich sind, steht in ADHS-Nachteilsausgleich und ADHS im Beruf.

7. Welche Gelder und Hilfen gibt es bei ADHS?

Ein eigenes „ADHS-Geld“ gibt es nicht. Welche Leistungen in Frage kommen, hängt vom Alter, vom GdB und von deiner Lage ab. Ein Überblick:

Welche dieser Leistungen für dich passt, klärst du am besten in einer unabhängigen Beratung (Abschnitt 9). Wichtig: Ein GdB ist für manche Leistungen nötig, für andere nicht.

8. Schutz im Job – mit und ohne GdB

Am Arbeitsplatz greifen zwei Gesetze, und sie funktionieren verschieden.

Das AGG schützt auch ohne festgestellten GdB

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verbietet Benachteiligung wegen einer Behinderung: bei Bewerbung und Beförderung, bei den Arbeitsbedingungen, in der Bildung und bei Waren und Dienstleistungen, die für alle angeboten werden (§ 2 Abs. 1 AGG). Für Kündigungen verweist das AGG allerdings auf das Kündigungsschutzrecht (§ 2 Abs. 4 AGG). Wie Gerichte das im Einzelfall auslegen, haben wir nicht geprüft – lass dich bei einer Kündigung deshalb beraten.

Zwei Fristen solltest du kennen:

Kannst du Indizien für eine Benachteiligung beweisen, muss die Gegenseite beweisen, dass es keine war (§ 22 AGG). Wer sich benachteiligt fühlt, kann sich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wenden. Sie informiert, vermittelt Beratung und kann eine gütliche Einigung versuchen (§ 27 AGG).

Das SGB IX gilt erst mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung

Kündigungsschutz, Zusatzurlaub und der Anspruch auf einen behinderungsgerechten Arbeitsplatz stehen im Teil 3 des SGB IX. Der gilt nur für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen (§ 151 Abs. 1). Mit GdB 20 allein hast du diese Rechte noch nicht. Eine Schwerbehindertenvertretung, die dich im Betrieb unterstützen kann, gibt es nur dort, wo mindestens fünf schwerbehinderte Menschen dauerhaft arbeiten (§ 177 Abs. 1).

Ob du deinem Arbeitgeber von ADHS oder einem GdB erzählst, ist eine persönliche Abwägung. Welche Fragen ein Arbeitgeber stellen darf, haben wir hier nicht geprüft. Bedenke aber: Manche Rechte greifen nur, wenn der Status nachgewiesen ist. Und wenn du den Ausweis zeigst, sieht niemand eine Diagnose – er enthält nur die Schwerbehinderung, den GdB und Merkzeichen. Andere Eintragungen sind unzulässig (§ 1 und § 4 Abs. 2 SchwbAwV). Mehr zur Abwägung findest du in Jobs für Erwachsene mit ADHS.

9. Antrag und Beratung: das Wichtigste

Den ausführlichen Ablauf beschreiben wir im Ratgeber ADHS-Nachteilsausgleich. Hier nur die Eckpunkte, die im Gesetz stehen:

Wo du unabhängige Beratung bekommst

Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) berät unabhängig von Ämtern und Anbietern – auch schon, bevor du etwas beantragst. Das Gesetz legt Wert darauf, dass dort auch Menschen mit eigener Behinderungserfahrung beraten (§ 32 SGB IX). Beratungsstellen in deiner Nähe findest du auf teilhabeberatung.de. Bei Diskriminierung im Job ist die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine Anlaufstelle; bei Rechtsstreit eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Sozial- oder Arbeitsrecht.

10. „Behindert“ – passt das Wort zu dir?

Die Rechtsfrage und die Frage, wie du dich selbst siehst, sind zwei verschiedene Dinge. Du kannst einen GdB haben und dich trotzdem nicht „behindert“ nennen. Und du kannst dich behindert fühlen, ohne je einen Antrag zu stellen.

Manche Menschen mit ADHS sagen bewusst „behindert“. Sie meinen damit nicht, dass mit ihnen etwas kaputt ist, sondern dass Schule, Büro und Behörden nicht für ihr Gehirn gebaut sind. Das ist genau der Gedanke hinter § 2 SGB IX: Behinderung entsteht im Zusammenspiel mit Barrieren. Andere sagen lieber „neurodivergent“ oder einfach „ich habe ADHS“. Mehr zu diesen Begriffen findest du unter Neurodivergent vs. neurotypisch.

Ein Nachteilsausgleich ist kein Bonus und kein Zeichen von Schwäche. Er gleicht einen Nachteil aus, der sonst bliebe. Ob du die Rechte nutzt, ist deine Entscheidung – du musst dafür kein Etikett annehmen, das sich falsch anfühlt.

11. Häufige Fragen

Gilt ADHS als Behinderung?

Nicht automatisch. Nach § 2 SGB IX liegt eine Behinderung vor, wenn eine Beeinträchtigung dich im Zusammenspiel mit Barrieren voraussichtlich länger als sechs Monate an gleichberechtigter Teilhabe hindern kann. Die Diagnose allein reicht also nicht. Es kommt darauf an, wie stark ADHS dich in Schule, Arbeit oder Alltag einschränkt. Ob das so ist, stellt auf Antrag die zuständige Behörde fest, meist das Versorgungsamt.

Wie viel Prozent Behinderung bekommt man bei ADHS?

Prozent gibt es beim Grad der Behinderung (GdB) eigentlich nicht – er wird in Zehnerschritten von 10 bis 100 angegeben. Für ADHS sieht die Versorgungsmedizin-Verordnung vor: ohne soziale Anpassungsschwierigkeiten kein GdB; sonst je nach Auswirkung 10–20, 30–40, 50–70 oder 80–100. Ab 25 Jahren liegt der Wert in der Regel bei höchstens 50. Welchen Wert du bekommst, entscheidet das Amt im Einzelfall.

Wie viel GdB bekommen Kinder mit ADHS?

Dafür gibt es keinen festen Wert. Es zählt, ob das Kind den Regel-Kindergarten oder die Regelschule nur mit besonderer Unterstützung schafft oder mehr Aufsicht braucht, als in seinem Alter üblich ist. Je nachdem sind 10–20, 30–40, 50–70 oder 80–100 vorgesehen. Bei sehr schweren Verläufen kann bis zum 18. Geburtstag zusätzlich das Merkzeichen H (hilflos) in Frage kommen. Auch das ist eine Einzelfallentscheidung.

Wie viel GdB bekommen Erwachsene mit ADHS?

Die Versorgungsmedizin-Verordnung sagt: Ab dem Alter von 25 Jahren beträgt der Wert für ADHS in der Regel nicht mehr als 50. Darunter gelten dieselben Stufen wie bei Kindern, nur geht es dann um Arbeit, öffentliches Leben und Haushalt. Kommen weitere Erkrankungen hinzu, zum Beispiel eine Depression, bildet das Amt einen Gesamt-GdB. Daten dazu, wie oft welcher Wert vergeben wird, haben wir nicht gefunden.

Ist ADHS eine geistige Behinderung?

Nein. Mit „geistiger Behinderung“ ist im Alltag eine Intelligenzminderung gemeint. Die steht in der ICD-10-GM in einem eigenen Block (F70–F79). ADHS steht woanders: bei den Verhaltens- und emotionalen Störungen mit Beginn in Kindheit und Jugend (F90–F98). Auch die Versorgungsmedizin-Verordnung bewertet beides in getrennten Abschnitten. Beides kann aber gleichzeitig vorkommen.

Ist ADHS eine seelische oder psychische Behinderung?

Wenn ADHS zu einer Behinderung führt, ist es nach unserem Verständnis eine seelische Beeinträchtigung im Sinne von § 2 SGB IX. Das Gesetz nennt selbst keine Diagnosen. ADHS steht aber im Kapitel „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10-GM. Für Kinder und Jugendliche spricht das Jugendhilferecht ausdrücklich von „seelischer Behinderung“ (§ 35a SGB VIII).

Ist ADHS eine Krankheit oder eine Behinderung?

Das sind zwei verschiedene Fragen. Medizinisch ist ADHS eine Diagnose aus der ICD-10-GM (zum Beispiel F90.0 oder F98.80). Rechtlich ist ADHS nur dann eine Behinderung, wenn sie deine Teilhabe länger als sechs Monate einschränkt. Viele Menschen mit ADHS sehen sich selbst weder als krank noch als behindert, sondern als neurodivergent. Das schließt sich nicht aus.

Welche Gelder kann man bei ADHS beantragen?

Ein eigenes „ADHS-Geld“ gibt es nicht. Je nach Lage kommen in Frage: der steuerliche Behinderten-Pauschbetrag ab GdB 20 (384 Euro, gestaffelt bis 2 840 Euro), Eingliederungshilfe (für Kinder und Jugendliche über das Jugendamt), Kindergeld über das 18. Lebensjahr hinaus, wenn ein Kind sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten kann, und Hilfen des Integrationsamts im Job. Die Erwerbsminderungsrente hängt nicht vom GdB ab, sondern davon, wie viele Stunden du täglich arbeiten kannst.

Welchen GdB bekommt man bei ADHS und Depression?

Das lässt sich nicht vorhersagen. Die Werte werden nicht addiert. Das Amt geht vom höchsten Einzelwert aus und prüft, ob die zweite Erkrankung die Gesamtbeeinträchtigung deutlich verstärkt. Eine stärker einschränkende Depression ist in der Verordnung mit 30–40 als Anhaltswert genannt, leichtere psychische Störungen mit 0–20. Für schwere Störungen sieht sie höhere Werte vor. Leichte Zusatzbeeinträchtigungen mit 10 erhöhen den Gesamt-GdB in der Regel nicht.

Wird ADHS automatisch als Behinderung anerkannt?

Nein. Den GdB stellt die Behörde nur auf deinen Antrag fest, und den Schwerbehindertenausweis gibt es ebenfalls nur auf Antrag. Ohne Antrag passiert nichts. Der Antrag ist kostenlos. Ob du danach auch den Ausweis beantragst, entscheidest du selbst.

Steht ADHS im Schwerbehindertenausweis?

Nein. Der Ausweis zeigt, dass du schwerbehindert bist, deinen GdB und gegebenenfalls Merkzeichen wie G, H oder B. Andere Vermerke sind nach der Schwerbehindertenausweisverordnung nicht erlaubt. Eine Diagnose steht also nicht darauf.

Quellen und Stand

Alle Gesetzestexte haben wir am 13. Oktober 2026 auf gesetze-im-internet.de (Bundesministerium der Justiz) nachgelesen. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung.

Begriff der Behinderung und GdB

  1. SGB IX § 2 – Begriffsbestimmungen (Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung). gesetze-im-internet.de
  2. SGB IX § 151 – Geltungsbereich, Gleichstellung. gesetze-im-internet.de
  3. SGB IX § 152 – Feststellung der Behinderung, Ausweise; mit § 14 und § 17 (Fristen). gesetze-im-internet.de
  4. Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV), Anlage „Versorgungsmedizinische Grundsätze“, Teil A Vorbemerkung und Nr. 1, 3, 5; Teil B Nr. 3.4, 3.5, 3.5.1, 3.5.2, 3.7; zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 29.9.2025 (BGBl. 2025 I Nr. 228). gesetze-im-internet.de
  5. Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 1, § 3a, § 4. gesetze-im-internet.de
  6. SGB X § 64 – Kostenfreiheit. gesetze-im-internet.de
  7. Sozialgerichtsgesetz (SGG) § 84 – Widerspruchsfrist. gesetze-im-internet.de
  8. Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen: UN-Behindertenrechtskonvention (in Deutschland seit 2009 in Kraft). behindertenbeauftragter.de

Diagnose und Einordnung

  1. BfArM: ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Block F90–F98. klassifikationen.bfarm.de
  2. BfArM: ICD-10-GM Version 2026, Kapitel V, Block F70–F79 (Intelligenzstörung). klassifikationen.bfarm.de
  3. DGKJP, DGPPN, DGSPJ (2017): S3-Leitlinie ADHS im Kindes-, Jugend- und Erwachsenenalter, AWMF-Register 028-045, Langfassung, Empfehlung 1.1.2 (Gültigkeit abgelaufen, in Überarbeitung). register.awmf.org
  4. SGB VIII § 35a – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung; § 41 – Hilfe für junge Volljährige. § 35a, § 41

Rechte, Geld und Beratung

  1. Einkommensteuergesetz § 33b (Behinderten-Pauschbetrag) und § 32 Abs. 4 (Kinder über 18). gesetze-im-internet.de, § 32
  2. SGB IX § 164 (Pflichten der Arbeitgeber), § 168 und § 173 (Kündigungsschutz), § 177 (Schwerbehindertenvertretung), § 185 (Integrationsamt), § 207 (Mehrarbeit), § 208 (Zusatzurlaub), § 228 (unentgeltliche Beförderung). § 164, § 168, § 173, § 177, § 185, § 208, § 228
  3. SGB IX § 99 – Leistungsberechtigung Eingliederungshilfe. gesetze-im-internet.de
  4. SGB VI § 43 (Erwerbsminderungsrente), § 37 und § 236a (Altersrente für schwerbehinderte Menschen). § 43, § 37, § 236a
  5. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) §§ 1, 2, 15, 22, 27. gesetze-im-internet.de
  6. Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) § 61b – Klagefrist bei AGG-Entschädigung. gesetze-im-internet.de
  7. BIH – Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen: Integrationsämter (Umbenennung in Inklusionsämter in fünf Ländern). bih.de
  8. SGB IX § 32 – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Portal der EUTB. gesetze-im-internet.de, teilhabeberatung.de
  9. Antidiskriminierungsstelle des Bundes: Wir beraten Sie (abgerufen am 13.10.2026). antidiskriminierungsstelle.gov.de

Stand: 13. Oktober 2026

Wir sind ein kleines unabhängiges Team, keine Kanzlei und keine Behörde, und diese Seite wurde nicht juristisch geprüft. Was das Amt in deinem Fall entscheidet, können wir nicht vorhersagen. Wenn sich die Versorgungsmedizin-Verordnung oder ein hier genanntes Gesetz ändert, passen wir die Seite an und ändern dieses Datum mit.

Nur zur Information – keine Rechtsberatung, keine medizinische Beratung und keine Diagnose. Für deinen Einzelfall wende dich an eine EUTB-Beratungsstelle, einen Sozialverband oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt.